
Geerbte Immobilien verkaufen.
Wir sind Fachmakler für Erbschaftsimmobilien (EZB) und nehmen uns viel Zeit, Ihnen wichtige Informationen über Erbschaftsimmobilien, deren Verkauf und Erbschaftssteuer.
Ein Todesfall lässt die Erbengemeinschaft oft ratlos zurück. Welche Vorkehrungen müssen getroffen werden? Was soll mit dem Besitz des Verstorbenen geschehen? Was passiert mit dem Haus oder der Wohnung nach dem Tod des Inhabers? Wir stehen Angehörigen mit unserer Erfahrung zur Seite und unterstützen Erben, eine geerbte Immobilie mit Verstand und Ruhe zu verkaufen.
Der Verlust eines geliebten Menschen ist belastend genug. Formalitäten wie die Beantragung der Sterbeurkunde und Mitteilungen an Krankenkasse, Banken, Nachlassgericht und andere bürokratische Instanzen nehmen Hinterbliebene in Anspruch. Erst mit der Testamentseröffnung und der Beantragung des Erbscheins können Erben dann über einen Verkauf bestehender Immobilien nachdenken.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre geerbte Immobilie in der Region Laupheim und Ulm zu verkaufen.
Unsere Immobilienmakler von Wüstenrot Immobilien / Vogt & Krisch begleiten Angehörige bei den Überlegungen zur Veräußerung von Haus oder Wohnung, beraten bereits bei der Beantragung des Erbscheins und klären drängende Fragen wie „Wann darf ich eine geerbte Immobilie frühestens verkaufen?“ und „Wie und wann muss der Grundbucheintrag erfolgen?“. Holen Sie sich kompetente Hilfe von den ausgewiesenen, EZB-zertifizierten Experten für Erbschaftsimmobilien. Unser Immobilienbüro für Laupheim und Ulm berät Sie, wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, aber auch, wenn Sie ein Grundstück geerbt haben, dass zum Verkauf steht. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit unseren Fachmaklern für den Verkauf von geerbten Wohnungen, Häusern oder Liegenschaften.