
Kein Verkauf oder Kauf ohne Energieausweis.
Was Sie über dieses wichtige Dokument wissen sollten erfahren Sie von unseren Spezialisten.
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, benötigen Sie einen entsprechenden Energieausweis. Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung.
Der Energieausweis, der schon seit längerer Zeit für Gewerbe- und Wohngebäude verpflichtend ist, muss nun auch Angaben zu den Kohlendioxidemissionen eines Gebäudes und damit zur Klimawirkung enthalten.
Bereits in der Anzeige zu Ihrem Immobilienverkauf müssen bestimmte Kenndaten genannt werden und spätestens bei der ersten Besichtigung hat ein Interessent das Recht, eine Kopie des Energieausweises zu erhalten. Ansonsten drohen hohe Bußgelder.
Alles wichtige rund um den Energieausweis
Ein Energieausweis ist sowohl für den Immobilienverkauf als auch für die Immobilienvermietung erforderlich. Als Immobilienverkäufer können Sie anhand des Energieausweises beispielsweise ableiten, ob sich die Durchführung von Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen vor dem Verkauf lohnt.
Sind Sie Kaufinteressent? Auch Ihnen liefert ein gültiger Energieausweis wichtige Informationen. Sie können daran erkennen, mit welchen Endenergiekosten Sie rechnen müssen, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder anmieten möchten.
Der bedarfsorientierte Energieausweis
Dieser Ausweis stellt den generellen Energiebedarf ohne Berücksichtigung des individuellen Heizverhaltens dar. Er ist für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen vorgeschrieben, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet wurden und deren Modernisierungen nicht den Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) entsprechen.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis
Bei Häusern mit mehr als vier Wohnungen, bei neueren oder modernisierten Gebäuden ist auch der verbrauchsbasierte Energieausweis zulässig. Dieser beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre und ist daher abhängig vom individuellen Verhalten der bisherigen Bewohner.
Profitieren Sie von unserem Fachwissen sowie unserer langjährigen Erfahrung und beauftragen Sie uns mit dem Immobilienverkauf oder mit der Immobiliensuche.